Willkommen Team Leistungen Pferd Notfälle Bezahlung Kontakt

 

Bezahlung

Alle Rechnungen sind am Ende einer jeden Behandlung bzw. bei Abholung des Patienten sofort
und in voller Höhe bar oder mit EC-Karte (nur EC-Karten, keine Kreditkarten) zu bezahlen.

Die Berechnung des Honorars für tierärztliche Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT),
einem von der Bundesregierung 1999 beschlossenem Gesetz (letzmalige Anpassung 2008).

Für fast alle denkbaren Einzelleistungen eines Tierarztes werden dort Preise vorgegeben (alle ohne Mehrwertsteuer).
Diese Preise entsprechen dem einfachen Gebührensatz.

Da Tierärzte der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird die Mehrwertsteuer noch auf die
ausgewiesenen Preise aufgeschlagen und vom Tierarzt an das Finanzamt abgeführt.

Um Tierbesitzer vor überteuerten Preisen zu schützen, darf ein Tierarzt nur unter bestimmten Bedingungen
den 2-fachen bzw. den 3-fachen Gebührensatz fordern. So gilt z.B. an Wochenenden, Feiertagen und nachts,
also immer im tierärztlichen Notdienst, mindestens der 2-fache Satz.

Tierärzte sind verpflichtet, mindestens den 1-fachen Satz für Ihre Leistungen zu verlangen.
Eine Unterschreitung des einfachen Satzes ist nicht erlaubt.

In Ausnahmefällen kann ein Tierarzt den 3-fachen Satz der in der GOT angegebenen Preise fordern.

Nicht in der Gebührenordnung enthalten sind Aufwendungen für Medikamente (Impfstoff, Antibiotika, Narkotika etc.)
und Verbrauchsmaterialien (Spritzen, Handschuhe, Nahtmaterial etc.). Dieser Aufwand wird separat berechnet.

Die Preise der jeweiligen Medikamente werden aus der Barsoi-Liste (Arzneimittelpreisverordnung) entnommen.

Die GOT finden Sie online unter:

Gebührenordnung für Tierärzte

Impressum